AGB
Stand: 08.07.2026
Hinweis: Dieser Link wurde vor Einführung der Wortlaut-Versionierung erzeugt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Dezember 2025
Bricks & Mortar Immobilien Nordrhein-Westfalen GmbH, Wilhelmstraße 3, 42781 Haan
Vorbemerkung
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten
kaufmännischen Grundsätze und Usancen sowie der Standesregeln unseres Berufsstandes.
Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier
abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn wir sie
ausdrücklich in Textform anerkennten. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 1 Vertraulichkeit und Datenschutz
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns
angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe
an Dritte sind diese nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung befugt.
Im Falle unbefugter Weitergabe von Angeboten und / oder Informationen haben wir -
unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine
verschuldensabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 10% der üblichen Provision pro
Verstoß, maximal jedoch in Höhe der sonst üblichen Provision. Als üblich gelten die
im Maklervertrag vereinbarten Provisionsregelungen; es bleibt dem Vertragspartner
unbenommen, eine geringere übliche Provision nachzuweisen.
Kommt im Falle vorbenannter unbefugter Weitergabe von Angeboten und / oder
Informationen an Dritte ein Kauf- oder sonstiger Erwerbs-Vertrag oder Mietvertrag
zustande, ist uns die volle Provision nach Maßgabe des § 3 zu zahlen. Dritte sind
auch solche Angebotsempfänger, die als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher
Vertreter eines Dritten in eigenem Namen kaufen, mieten oder pachten. Dritte sind
ferner sowohl Ehepartner und diesen gleichstehenden Personen sowie
Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den
Angebotsempfänger vertreten werden oder an denen der Angebotsempfänger,
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Der Auftraggeber und / oder Interessenten willigt ein, dass wir die Daten, die sich
aus diesem Angebot oder der weiteren Verhandlung ergeben, erheben, verarbeiten,
nutzen und diese im erforderlichen Umfang dem Auftraggeber und / oder
Interessenten sowie einem Dritten (Kooperationspartner) übermitteln. Hierbei sind
die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu beachten, insbesondere des
Bundesdatenschutzgesetzes. Die Löschung gespeicherter personenbezogener
Daten erfolgt unverzüglich nach entsprechender Aufforderung; Textform genügt.
§ 2 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere
Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die
Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 8 Kalendertagen nach
Rechnungsstellung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch
entstanden ist, wird die Provision erst mit Entstehung des Anspruchs fällig.
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Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg
nicht wesentlich von unserem letzten mit dem Auftraggeber abgestimmten Angebot
abweicht.
§ 3 Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Informationen und Unterlagen, die wir zur
Durchführung des Auftrags benötigen, zur Verfügung zu stellen. Hierbei obliegt dem
Auftraggeber die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber
ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.
Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten
Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine
Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu
übersenden.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet,
uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte
Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.
Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
§ 4 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten
Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nur in
dem uns zumutbarem Maße und übernehmen keinerlei Haftung für deren
Vollständigkeit und Richtigkeit.
Unsere Prüfung ersetzt keine Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber und /
oder den Interessenten. Wir empfehlen daher dringend, die Informationen und
Unterlagen selbstständig einer Prüfung zu unterziehen.
Unsere Angebote sind daher unverbindlich und freibleibend; Irrtum und
Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
Wir übernehmen gegenüber dem Käufer keine Anlageberatung.
Wir übernehmen keine Bonitätsprüfung der vermittelten Vertragspartei.
Wir haften unberührt von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich seiner Leistungen
oder Teile derselben eine Garantie abgegeben haben, haften wir im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen dieser Garantie beruhen, aber nicht
unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn
das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich auch von der Garantie erfasst ist.
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Wir haften für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalspflichten).
Eine weitergehende Haftung von uns ist ohne Rücksicht auf die Rechts-natur des
geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch
auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.
§ 5 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu
werden.
§ 6 Widerrufsbelehrung
Nur wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, steht im bei außerhalb von unseren
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein
gesetzliches Widerrufsrecht betreffend den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag
zu, über das er in einer gesonderten Urkunde, in der der Maklervertrag als „Vertrag“
bezeichnet wird, belehrt wird.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber bei vollständiger Vertragserfüllung
durch uns sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 7 Schlussabstimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder solche
Auftraggeber, die im Inland keinen Gerichtsstand haben, ist Augsburg.
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder
dieses Formerfordernisses bedürfen der Textform, eine E-Mail ist ausreichend.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Kündigungen des
Maklervertrages sind in Textform zu erklären.
Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die einvernehmlich nicht
geklärt werden können, sind wir nicht bereit, an einem Schlichtungsverfahren
teilzunehmen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel
oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche
der Parteien möglichst nahekommt.
Version 16.12.2025